|
Satzung des Dritte Welt Laden Monschau-Muetzenich. e. V.§ 1: Name
§ 2: Name, Sitz und Geschäftsjahr
2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 3: Zweck des Vereins
2. Demzufolge bestehen die Aktivitäten des Vereins in a. Bildungs- und Informationsarbeit über die Problematik der Entwicklungsländer. Dies geschieht durch die Erstellung eigener Informationsmaterialien, durch öffentliche Veranstaltungen, in Form von Büchern, Zeitschriften und Unterrichtsreihen. b. Die Mittelverwendung findet statt für Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Lebensbedingungen der Mitglieder von Genossenschaften in Entwicklungsländern. § 5: Mitgliedschaft
2. Außerordentliche Mitglieder können juristische Personen werden, den den Zwecken im Sinne des § 3 zustimmen. 3. Natürliche Personen können die Aufnahme als ordentliche Mitglieder beantragen. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. 4. Über die Aufnahme juristischer Personen entscheidet auf deren Antrag die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. 5. Die Mitgliedschaft endet: a. durch Austrittserklärung b. durch Aussschluß seitens der Mitgliederversammlung. 6. Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung des Mitgliedes. Der Austritt ist bis zum Ende des jeweiligen Monats möglich. 7. Der im § 5 (5b) erwähnte Ausschluß eines Mitgliedes wegen eines die Zwecke oder das Ansehen des Vereins schädigenden Verhaltens, kann nur mit einer Mehrheit von 2/3 der auf einer Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen beschlossen werden. § 6: Beitrag
§ 7: Organe
a. Die Mitgliederversammlung b. Der Vorstand 2. Grundsätzlich werden alle Vereinsangelegenheiten durch Beschluß der Mitgliederversammlung geregelt, soweit sie nicht durch die Satzung ausdrücklich dem Vorstand zugewiesen sind. Im übrigen führt der Vorstand die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein im Rahmen von §9(1) Ziffer c. § 8: Mitgliederversammlung: Organe des Vereins sind:
1. Aufgaben der Mitgliederversammlung a. Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereins gemäß § 3. b. Wahl und Entlastung bzw. Abwahl des Vorstandes. c. Kenntnisnahme des Geschäfs- und Kassenberichts. d. Satzungsänderungen. e. Aufnahme und Ausschluß von Mitgliedern. f. Festsetzung der Beitragshöhe. g. Auflösung des "Dritte Weltladens Monschau-Muetzenich" gemäß § 11. 2. Einberufung und Beschlußfähigkeit der Mitgliederversammlung: a. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. b. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn zu ihr mit einer Frist von 14 Tagen unter Beifügung des Tagesordnungsvorschlages schriftlich eingeladen ist und mindestens 50 % der Mitglieder anwesend sind. c. Die Beschlüsse werden - falls nicht anders vorgesehen - mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. d. Auf Antrag von 20 % der Mitglieder muß eine Mitgliederversammlung einberufen werden. e. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen. f. Ist eine Mitgliederversammlung nicht beschlußfähig, so kann der Vorstand eine neue Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung - jedoch nicht vor Ablauf einer Frist von 3 Wochen - einberufen. Diese ist dann in jedem Fall beschlußfähig. g. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist. § 9: Vorstand
a. Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern, von denen jeder alleine im Sinne des § 26 BGB vertretungsberechtigt ist. b. Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden und führt die laufenden Geschäfte. c. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. d. Der Vorstand hat jeder Mitgliederversammlung über die Tätigkeit seit der vorausgegangenen Mitgliederversammlung Rechenschaft zu geben. 2. Wahl und Amtzszeiten: a. Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer eines Jahres, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt, sie bleiben auch nach ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist möglich. b. Die Vorstandsmitglieder sind in getrennten Wahlgängen zu wälen. c. Abwahl kann nur durch konstruktives Mißtrauensvotum mit Zweidrittel der Stimmen der anwesenden Mitglieder erfolgen. § 10: Satzungsänderungen
2. Satzungsänderungsanträge müssen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung allen Mitgliedern bekanntgegeben werden. 3. Für Satzungsänderungen ist 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. § 11: Auflösung
2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an das "Bischöfliche Hilfswerk Misereor e. V." in Aachen, welches es im Sinne des § 3 zu verwenden hat. Die vorliegende Satzung wurde am 9. Februar 1987 in Monschau-Muetzenich einstimmig von den Gründungsmitgliedern beschlossen. Gründungsmitglieder sind folgende Personen: Winfried Bauer - Diana Jansen - Bernd Müller - Friederike Peters - Maria Roder - Ilona Schink - Josef Sommer - Reinhard Stahnke - Christiane Steffens - Gerd Steffens - Margarete Steffens - Bruno Welter |